Grundsätzlich hat in Deutschland jeder Bürger die Chance, eine gewerbliche Tätigkeit aufzunehmen. welches korrekt ein Gewerbe ist, wird legal nicht ausdrücklich definiert. In der Rechtspraxis hat sich mittlerweile jedoch folgende Definition etabliert: Ein Gewerbe ist Also jede selbstständige, entgeltliche, erlaubte, hinter lateral gerichtete